RdFunkÄndStVtr14G HE · Hessen

Gesetz zu dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 4. März 2010

Ausfertigungsdatum:
22.11.2010
Fundstelle:
GVBl. I 2010, 382
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem am 10. Juni 2010 unterzeichneten Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.

§ 2

§ 2(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(2) Er tritt nach seinem Art. 4 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2011 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Art. 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.*)

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.