Gesetz zu dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 4. März 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 22.11.2010
- Fundstelle:
- GVBl. I 2010, 382
§ 1Dem am 10. Juni 2010 unterzeichneten Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
§ 2(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.(2) Er tritt nach seinem Art. 4 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2011 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Art. 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.*)
§ 3Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.