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Gesetz zur Errichtung des Instituts für Qualitätsentwicklung und des Amtes für Lehrerbildung Vom 29. November 2004 *)

Ausfertigungsdatum:
29.11.2004
Fundstelle:
GVBl. I 2004, 330
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Das Institut für Qualitätsentwicklung wird am 1. Januar 2005 in Wiesbaden errichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Aufgaben nach § 99b des Hessischen Schulgesetzes vom Hessischen Landesinstitut für Pädagogik wahrgenommen. Das Hessische Landesinstitut für Pädagogik wird mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehoben.

§ 2

§ 2 Das Amt für Lehrerausbildung wird am 1. Januar 2005 in das Amt für Lehrerbildung überführt.

§ 3

§ 3 Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes gelten als versetzt: - die Bediensteten des Amts für Lehrerausbildung zum Amt für Lehrerbildung, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Bad Hersfeld zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld- Rotenburg und den Werra-Meißner- Kreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Bergstraße-Odenwald zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Darmstadt-Dieburg zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Frankfurt am Main zum Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Friedberg zum Staatlichen Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Fritzlar zum Staatlichen Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Fulda zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Fulda, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Gießen zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Groß-Gerau zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Hanau zum Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Kassel zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Limburg-Weilburg/Lahn-Dill zum Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Marburg zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Offenbach zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Wiesbaden zum Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus- Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden, - die Bediensteten der Tagungsstätten Fuldatal und Weilburg des Hessischen Landesamtes für Pädagogik zum Amt für Lehrerbildung.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.