Verordnung über das Tragen von Abzeichen der Amtsbezeichnung und anderer Kennzeichen an der Dienstkleidung der Polizei des Landes (Polizeiabzeichenverordnung) Vom 11. April 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 11.04.2002
- Fundstelle:
- GVBl. I 2002, 73
Anlage Abzeichen der Amtsbezeichnung, Ärmelabzeichen, Mützeneffekte und Knöpfe an der Dienstkleidung der Polizei I. Abzeichen der Amtsbezeichnung (vgl. Abbildungen) 1. Schutzpolizei und Bereitschaftspolizei Die Abzeichen der Amtsbezeichnung bestehen aus abnehmbaren Schulterklappen aus grünem Stoff mit Lasche. Klappe und Lasche werden durch einen Druckknopf, altgoldfarbig, gekörnt, 16 mm, verbunden und an einem am Bekleidungsstück angebrachten Stofftunnel befestigt. Auf den Schulterklappen sind angebracht im mittleren Dienst grüne Sterne, bei Polizeikommissar-Anwärterinnen und -Anwärtern ein 0,4 cm breiter silberfarbener Streifen, im gehobenen Dienst silberfarbene Sterne, bei Polizeirats-Anwärterinnen und -Anwärtern ein 0,4 cm breiter goldfarbener Streifen, im höheren Dienst bis zur Leitenden Polizeidirektorin und zum Leitenden Polizeidirektor goldfarbene Sterne und im höheren Dienst ab Besoldungsgruppe B 2 goldfarbene Sterne umgeben von einem goldfarbenen Eichenlaub. Polizeibeamtinnen und -beamte, die die Laufbahnprüfung für den höheren Polizeivollzugsdienst bestanden haben, tragen bis zur Verleihung des Amtes einer Polizeirätin oder eines Polizeirates zusätzlich zu dem ihrem bisherigen Amt entsprechenden Abzeichen auf den Schulterklappen einen 0,4 cm breiten goldfarbenen Streifen zum Überstreifen. 2. Wasserschutzpolizei 2.1. Die Abzeichen der Amtsbezeichnung bestehen aus abnehmbaren Schulterklappen aus blauem Stoff mit Lasche. Klappe und Lasche werden durch einen goldfarbenen Druckknopf mit Ankersymbol, 16 mm, verbunden und an einem am Bekleidungsstück angebrachten Stofftunnel befestigt. Auf den Schulterklappen sind goldfarbene Streifen angebracht. 2.2. Auf den Tuchjacken bestehen die Abzeichen der Amtsbezeichnung aus rings um beide Ärmel geführten goldfarbenen Streifen. Der unterste Streifen wird 8 cm oberhalb der Ärmelkante, die übrigen Streifen werden darüber 2 mm voneinander entfernt angebracht. Je ein goldfarbener Polizeistern aus Metall mit dem Landeswappen ist von dessen Mittelpunkt gemessen 1,5 cm oberhalb der Streifen angebracht. Er hat einen Durchmesser von 2,2 cm. II. Ärmelabzeichen (vgl. Abbildungen) 1. Schutzpolizei und Bereitschaftspolizei Die Ärmelabzeichen in Schildform aus grünem Stoff sind in der Mitte mit dem Landeswappen versehen. Über dem Landeswappen steht das Wort "POLIZEI". Die Schrift und der Randstreifen sind goldfarben. Die Annelabzeichen werden am linken Ärmel angebracht. Bei Strickbekleidungsstücken werden die Abzeichen auf der linken Brustseite angebracht. 2. Wasserschutzpolizei Die Ärmelabzeichen in Schildform sind aus blauem Stoff und tragen in der Mitte das Landeswappen. Über dem Landeswappen steht das Wort "POLIZEI". Die Schrift und der Randstreifen sind goldfarben. Die Ärmelabzeichen werden am linken Ärmel angebracht. Bei Strickbekleidungsstücken werden die Abzeichen an der linken Brustseite angebracht. III. Mützeneffekte 1. Schutzpolizei und Bereitschaftspolizei Alle Schirmmützen tragen 1 cm unter dem oberen Rand des Schirms den altgoldfarbenen Polizeistern mit dem Landeswappen. Die Schirmmützen für die Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst sind mit einer gründurchwirkten Silberkordel versehen. Für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes ist die Mützenkordel silberfarben, für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes goldfarben. 2. Wasserschutzpolizei Alle Schirmmützen tragen 1 cm unter dem oberen Rand des Schirms den goldfarbenen Polizeistern. Unmittelbar darunter ist die Kokarde in den Bundesfarben, umrahmt von einem goldfarbenen Eichenlaubkranz angebracht. Die Schirmmützen sind mit goldfarbenen Mützenkordeln und goldfarbenen Knöpfen versehen. IV. Knöpfe 1. Schutzpolizei und Bereitschaftspolizei Die Metallknöpfe sind altgoldfarben und gekörnt. 2. Wasserschutzpolizei Die Metallknöpfe sind goldfarben und mit einem Ankersymbol versehen.
§ 1 (1) Die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizei und der Wasserschutzpolizei ist mit Abzeichen der Amtsbezeichnung, mit Ärmelabzeichen, mit Mützeneffekten und bestimmten Knöpfen zu versehen. (2) Form, Farbe und Trageweise der Abzeichen, Mützeneffekte und Knöpfe ergeben sich aus der Anlage. (3) Sofern Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei freiwillig oder aufgrund eines dienstlichen Erfordernisses Dienstkleidung der hessischen Polizei tragen, gelten Abs. 1 und 2 entsprechend.
Anlage Abzeichen der Amtsbezeichnung, Ärmelabzeichen, Mützeneffekte und Knöpfe an der Dienstkleidung der Polizei I. Abzeichen der Amtsbezeichnung (vgl. Abbildungen) 1. Schutzpolizei und Bereitschaftspolizei Die Abzeichen der Amtsbezeichnung bestehen aus abnehmbaren Schulterklappen aus grünem Stoff mit Lasche. Klappe und Lasche werden durch einen Druckknopf, altgoldfarbig, gekörnt, 16 mm, verbunden und an einem am Bekleidungsstück angebrachten Stofftunnel befestigt. Auf den Schulterklappen sind angebracht im mittleren Dienst grüne Sterne, bei Polizeikommissar-Anwärterinnen und -Anwärtern ein 0,4 cm breiter silberfarbener Streifen, im gehobenen Dienst silberfarbene Sterne, im höheren Dienst bis zur Leitenden Polizeidirektorin und zum Leitenden Polizeidirektor goldfarbene Sterne und im höheren Dienst ab Besoldungsgruppe B 2 goldfarbene Sterne umgeben von einem goldfarbenen Eichenlaub. 2. Wasserschutzpolizei 2.1. Die Abzeichen der Amtsbezeichnung bestehen aus abnehmbaren Schulterklappen aus blauem Stoff mit Lasche. Klappe und Lasche werden durch einen goldfarbenen Druckknopf mit Ankersymbol, 16 mm, verbunden und an einem am Bekleidungsstück angebrachten Stofftunnel befestigt. Auf den Schulterklappen sind goldfarbene Streifen angebracht. 2.2. Auf den Tuchjacken bestehen die Abzeichen der Amtsbezeichnung aus rings um beide Ärmel geführten goldfarbenen Streifen. Der unterste Streifen wird 8 cm oberhalb der Ärmelkante, die übrigen Streifen werden darüber 2 mm voneinander entfernt angebracht. Je ein goldfarbener Polizeistern aus Metall mit dem Landeswappen ist von dessen Mittelpunkt gemessen 1,5 cm oberhalb der Streifen angebracht. Er hat einen Durchmesser von 2,2 cm. II. Ärmelabzeichen (vgl. Abbildungen) 1. Schutzpolizei und Bereitschaftspolizei Die Ärmelabzeichen in Schildform aus grünem Stoff sind in der Mitte mit dem Landeswappen versehen. Über dem Landeswappen steht das Wort "POLIZEI". Die Schrift und der Randstreifen sind goldfarben. Die Annelabzeichen werden am linken Ärmel angebracht. Bei Strickbekleidungsstücken werden die Abzeichen auf der linken Brustseite angebracht. 2. Wasserschutzpolizei Die Ärmelabzeichen in Schildform sind aus blauem Stoff und tragen in der Mitte das Landeswappen. Über dem Landeswappen steht das Wort "POLIZEI". Die Schrift und der Randstreifen sind goldfarben. Die Ärmelabzeichen werden am linken Ärmel angebracht. Bei Strickbekleidungsstücken werden die Abzeichen an der linken Brustseite angebracht. III. Mützeneffekte 1. Schutzpolizei und Bereitschaftspolizei Alle Schirmmützen tragen 1 cm unter dem oberen Rand des Schirms den altgoldfarbenen Polizeistern mit dem Landeswappen. Die Schirmmützen für die Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst sind mit einer gründurchwirkten Silberkordel versehen. Für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes ist die Mützenkordel silberfarben, für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes goldfarben. 2. Wasserschutzpolizei Alle Schirmmützen tragen 1 cm unter dem oberen Rand des Schirms den goldfarbenen Polizeistern. Unmittelbar darunter ist die Kokarde in den Bundesfarben, umrahmt von einem goldfarbenen Eichenlaubkranz angebracht. Die Schirmmützen sind mit goldfarbenen Mützenkordeln und goldfarbenen Knöpfen versehen. IV. Knöpfe 1. Schutzpolizei und Bereitschaftspolizei Die Metallknöpfe sind altgoldfarben und gekörnt. 2. Wasserschutzpolizei Die Metallknöpfe sind goldfarben und mit einem Ankersymbol versehen.
Aufgrund des § 114 Satz 1 in Verbindung mit § 98 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 31. März 1994 (GVBl. I S. 174, 284), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2000 (GVBl. I S. 577), wird verordnet:
§ 1 (1) Die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizei und der Wasserschutzpolizei ist mit Abzeichen der Amtsbezeichnung, mit Ärmelabzeichen, mit Mützeneffekten und bestimmten Knöpfen zu versehen. (2) Form, Farbe und Trageweise der Abzeichen, Mützeneffekte und Knöpfe ergeben sich aus der Anlage.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.