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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Vom 29. November 2014

Ausfertigungsdatum:
29.11.2014
Fundstelle:
GVBl. 2014, 317
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis 17. August 2014 unterschriebenen Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 12 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1).

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.