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title: "PatAnwStVtrBeitrG HE — Gesetz über den Beitritt des Landes Hessen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Vom 9. Dezember 2021"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/he/patanwstvtrbeitrghe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-PatAnwStVtrBeitrGHErahmen"
updated: "2026-05-13T18:59:17+00:00"
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# PatAnwStVtrBeitrG HE — Gesetz über den Beitritt des Landes Hessen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Vom 9. Dezember 2021

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 09.12.2021
*Fundstelle:* GVBl. 2021, 895


### § 1

§ 1Dem am 20. Juli 2021 erfolgten Beitritt des Landes Hessen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag und die Beitrittserklärung werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

### § 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Beitritt zu dem Staatsvertrag nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrags für das Land Hessen wirksam wird, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekannt zu geben.

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— Gesetz über den Beitritt des Landes Hessen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Vom 9. Dezember 2021
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-PatAnwStVtrBeitrGHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
