ParkGebOErmV HE · Hessen

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkgebühren Vom 1. Juni 2004

Ausfertigungsdatum:
01.06.2004
Fundstelle:
GVBl. I 2004, 207
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ParkGebOErmV

Aufgrund des § 6a Abs. 6 Satz 4 und des § 6a Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 312, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Januar 2004 (BGBl. I S. 74), wird verordnet:

§ 1

§ 1Die der Landesregierung zustehende Ermächtigung, 1. nach § 6a Abs. 6 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes für Parkgebühren und2. nach § 6a Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im Sinne des § 6a Abs. 1 Nr. 13 des Straßenverkehrsgesetzes Gebührenordnungen zu erlassen, wird den Gemeinden übertragen.

§ 2

§ 2Die Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkgebühren vom 8. Juli 1981 (GVBl. I S. 228) wird aufgehoben.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ausnahme des § 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.