Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Gebührenordnungen für Parkgebühren Vom 8. Juli 1981
- Ausfertigungsdatum:
- 08.07.1981
- Fundstelle:
- GVBl. I 1981, 228
Auf Grund des § 6 a Abs. 6 Satz 10 und des § 6 a Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 10 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 1980 (BGBl. I S. 1729), wird verordnet:
§ 1 Die der Landesregierung zustehende Befugnis. 1. nach § 6 a Abs. 6 Satz 8 des Straßenverkehrsgesetzes Gebührenordnungen für Parkgebühren und 2. nach § 6 a Abs. 7 in Verbindung mit § 6 a Abs. 6 Satz 8 des Straßenverkehrsgesetzes Gebührenordnungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 13 des Straßenverkehrsgesetzes zu erlassen, wird den Gemeinden übertragen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.