Gesetz über die Übertragung von Zuständigkeiten der früheren Oberversicherungsämter Vom 2. Juni 1954
- Ausfertigungsdatum:
- 02.06.1954
- Fundstelle:
- GVBl. 1954, 102
§ 1 (1) Die nicht zur Rechtsprechung gehörenden Aufgaben der früheren Oberversicherungsämter Darmstadt, Kassel und Wiesbaden werden den Regierungspräsidenten in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden übertragen. (2) ...
§ 2 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1954 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.