Verordnung über die Festlegung des Planungsgebietes zur Sicherung der Planung für den Neubau der Bundesstraßen 252/62 - Ortsumgehungen Münchhausen, Wetter (Hessen) und Lahntal - Vom 12. Mai 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 12.05.2004
- Fundstelle:
- GVBl. I 2004, 210
Anlagezu § 1 Abs 1ÜbersichtskarteLink auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/he/2f17e044-8f60-4524-bb94-738739046aa8-he60-34+2004+210+anlage.pdf
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Beginn der Auslegung der neuen Pläne im Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung vom 4. März 1999 oder zu dem Zeitpunkt, zu dem den Betroffenen nach § 73 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, außer Kraft, spätestens jedoch drei Jahre nach dem In-Kraft-Treten.
Aufgrund des § 9a Abs. 3 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 20. Februar 2003 (BGBl. I S. 287) in Verbindung mit § 1 Nr. 2 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsvorschriften nach § 8 Abs. 3 Satz 3 und § 9a Abs. 3 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes vom 26. März 1976 (GVBl. I S. 217) wird nach Anhörung des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Stadt Wetter (Hessen) sowie der Gemeinden Münchhausen und Lahntal verordnet:
§ 1(1) Zur Sicherung der Planung für den Neubau der Bundesstraßen 252/62 - Ortsumgehungen Münchhausen, Wetter (Hessen) und Lahntal - wird ein Planungsgebiet in den Gemarkungen Münchhausen, Simtshausen und Niederasphe der Gemeinde Münchhausen, in den Gemarkungen Amönau und Wetter der Stadt Wetter (Hessen) sowie in den Gemarkungen Goßfelden, Sarnau und Göttingen der Gemeinde Lahntal festgelegt. Die Umgrenzung des Planungsgebietes ergibt sich aus der Anlage (Übersichtskarte). (2) Das festgelegte Planungsgebiet und seine Grenzen sind aus den Lageplänen im Maßstab 1:2500 (7 Blatt) ersichtlich, die während der Geltungsdauer der Festlegung des Planungsgebietes bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Münchhausen, dem Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) und dem Gemeindevorstand der Gemeinde Lahntal während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Beginn der Auslegung der neuen Pläne im Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung vom 4. März 1999 oder zu dem Zeitpunkt, zu dem den Betroffenen nach § 73 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, außer Kraft, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem In-Kraft-Treten.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.