Verordnung, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in die mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landesteile der Großherzoglich Hessischen Provinz Oberhessen so wie in das Gebiet der vormaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg, einschließlich des Ober-Amtsbezirkes Meisenheim Vom 22. Februar 1867
- Ausfertigungsdatum:
- 22.02.1867
- Fundstelle:
- Preuß. Gesetzsamml. 1867, 242
Artikel I Das Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Gesetz-Samml. für 1865 S. 705 ff.) erlangt in den mit Unserer Monarchie vereinigten Landesteilen der Großherzoglich Hessischen Provinz Oberhessen und im Gebiet der vormaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg ... mit dem 1. April dieses Jahres Gesetzeskraft.
Artikel III (aufgehoben)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.