Verordnung, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des vormaligen Herzogtums Nassau Vom 22. Februar 1867
- Ausfertigungsdatum:
- 22.02.1867
- Fundstelle:
- Preuß. Gesetzsamml. 1867, 237
Artikel 1 Das Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Gesetz-Samml. für 1865 S. 705) erlangt im Gebiete des vormaligen Herzogtums Nassau unter nachfolgenden besonderen Bestimmungen mit dem 1. April d. J. Gesetzeskraft.
Artikel Il (gegenstandslos)
Artikel VI (aufgehoben)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.