Gesetz zur Erhöhung der Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Hochschulen im Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Vom 4. Februar 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 02.02.2004
- Fundstelle:
- GVBl. I 2004, 53
§ 1Das Hessische Gesetz zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern vom 11. Juli 1984 (GVBl. I S. 189), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 1998 (GVBl. I S. 431, 559), wird aufgehoben.
§ 2Die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern vom 6. Juli 2000 (GVBl. I S. 406), geändert durch Verordnung vom 11. September 2001 (GVBl. I S. 382), wird aufgehoben.
§ 3Für die bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bereits bewilligten Stipendien sind die Regelungen der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern in der bisherigen Fassung weiter anzuwenden.
§ 4Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.