MinZustBes HE 2005 · Hessen

Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen Vom 2. November 2005

Ausfertigungsdatum:
02.11.2005
Fundstelle:
GVBl. I 2005, 702
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MinZustBes

Die Hessische Landesregierung hat am 12. September 2005 gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister beschlossen. Der Landtag hat gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen am 13. Oktober 2005 von dem Beschluss Kenntnis genommen. Die Zuständigkeitsregelung wird nachstehend veröffentlicht; sie ersetzt die Zuständigkeitsregelung vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 130) 1) .

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.