MinZustBes HE 2003 · Hessen

Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen Vom 28. April 2003

Ausfertigungsdatum:
28.04.2003
Fundstelle:
GVBl. I 2003, 130
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MinZustBes

Die Hessische Landesregierung hat am 28. April 2003 gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister beschlossen. Der Landtag hat gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen am 6. Mai 2003 von dem Beschluss Kenntnis genommen. Die Zuständigkeitsregelung wird nachstehend veröffentlicht; sie ersetzt die Zuständigkeitsregelung vom 14. April 1999 (GVBl. I S. 295).

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.