MedienStVtrG HE · Hessen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Vom 30. September 2020*

Ausfertigungsdatum:
30.09.2020
Fundstelle:
GVBl. 2020, 606
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 2

§ 2Der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland tritt nach seinem Art. 9 Abs. 2 Satz 1 am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Das Datum des Inkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekannt zu geben. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Art. 9 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekannt zu geben.

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.