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title: "MainflBrPlFStVtrG HE — Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayernüber die Planfeststellung für den Neubau der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der A 45Vom 2. September 2020"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
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source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MainflBrPlFStVtrGHErahmen"
updated: "2026-05-13T18:51:11+00:00"
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# MainflBrPlFStVtrG HE — Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayernüber die Planfeststellung für den Neubau der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der A 45Vom 2. September 2020

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 02.09.2020
*Fundstelle:* GVBl. 2020, 571


### § 1 — Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem am 19. Mai 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der BAB A 45 (von Str.-km 253,200 bis Str.-km 254,100) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Nr.2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekanntzugeben.(2) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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— Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayernüber die Planfeststellung für den Neubau der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der A 45Vom 2. September 2020
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MainflBrPlFStVtrGHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
