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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayernüber die Planfeststellung für den Neubau der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der A 45Vom 2. September 2020

Ausfertigungsdatum:
02.09.2020
Fundstelle:
GVBl. 2020, 571
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem am 19. Mai 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der BAB A 45 (von Str.-km 253,200 bis Str.-km 254,100) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Nr.2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekanntzugeben.(2) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.