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Gesetz über die Genehmigungsfreiheit im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Vom 17. April 1962

Ausfertigungsdatum:
17.04.1962
Fundstelle:
GVBl. 1962, 263
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Keiner Genehmigung nach § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191), bedarf die Veräußerung eines Grundstückes, wenn es kleiner als 0,25 ha und nicht bebaut ist.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.