Verordnung Betr.: Vereinigung der Landesversicherungsanstalt Hessen (Sitz Darmstadt) und der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau (Sitz Kassel) Vom 18. Dezember 1945
- Ausfertigungsdatum:
- 18.12.1945
- Fundstelle:
- GVBl. 1946, 98
§ 1 Die Landesversicherungsanstalt Hessen (Sitz Darmstadt) und die Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau (Sitz Kassel) werden zu einer Landesversicherungsanstalt Hessen mit dem Sitz in Frankfurt/Main vereinigt.
§ 2 (1) Die Vermögenswerte, Rechte und Pflichten der beiden seitherigen Landesversicherungsanstalten gehen auf die "Landesversicherungsanstalt Hessen" mit Wirkung vom 1.1.1946 über. (2) Die zum Zwecke der Vereinigung erforderlichen Maßnahmen sind frei von Steuern und sonstigen Angaben.
§ 3 Der Minister für Arbeit und Wohlfahrt erläßt die für die Durchführung der Vereinigung erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.