Gesetz zur Regelung der Personalvertretung bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Vom 9. Mai 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 09.05.2012
- Fundstelle:
- GVBl. 2012, 127
§ 1Die Amtszeit der am 1. Mai 2012 bestehenden Personalräte der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.