LPachtVGAV HE 1989 · Hessen

Hessische Ausführungsverordnung zum Landpachtverkehrsgesetz Vom 21. Februar 1989

Ausfertigungsdatum:
21.02.1989
Fundstelle:
GVBl. I 1989, 92
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LPachtVGAV

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und des § 4 Abs. 4 des Landpachtverkehrsgesetzes vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2075) wird verordnet:

§ 1

§ 1Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar werden von der Anzeigepflicht ausgenommen.

§ 2

§ 2(Aufhebungsanweisung)

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.