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title: "LernMFrhGNÄFPersAV HE — Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen an den Ausbildungsstätten für nichtärztliches Fachpersonal im Gesundheitswesen Vom 24. Oktober 1973"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
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updated: "2026-05-13T18:47:41+00:00"
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# LernMFrhGNÄFPersAV HE — Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen an den Ausbildungsstätten für nichtärztliches Fachpersonal im Gesundheitswesen Vom 24. Oktober 1973

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 24.10.1973
*Fundstelle:* GVBl. I 1973, 421


### Eingangsformel LernMFrhGNÄFPersAV

Auf Grund des § 11 des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen in der Fassung vom 30. Mai 1969 (GVBl. I S. 114), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 1972 (GVBl. I S. 418), wird verordnet:

### § 1

§ 1 (1) Zuständig für die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit vorliegen, ist der für den Sitz der Ausbildungsstätte zuständige Regierungspräsident. (2) Gastschülern steht Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit nicht zu; über Ausnahmen entscheidet der Sozialminister.

### § 2

§ 2 Erziehungsbeihilfen dürfen nur gewährt werden, wenn kein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz , dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung besteht. Die §§ 6 bis 9 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen vom 11. Dezember 1972 (GVBl. I S. 408) sind sinngemäß anzuwenden.

### § 3

§ 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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— Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen an den Ausbildungsstätten für nichtärztliches Fachpersonal im Gesundheitswesen Vom 24. Oktober 1973
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LernMFrhGNÄFPersAVHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
