Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit an den Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische und milchwirtschaftlich-technische Assistenten Vom 29. September 1983
- Ausfertigungsdatum:
- 29.09.1983
- Fundstelle:
- GVBl. I 1983, 142
Auf Grund des § 9 des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit in der Fassung vom 26. Januar 1982 (GVBl. I S. 49) wird verordnet:
§ 1 Gastschülern an Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische und milchwirtschaftlich-technische Assistenten steht Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit nicht zu.
§ 2 Die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung getroffenen Entscheidungen bleiben unberührt.
§ 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.