Verordnung über die Bestimmung des Standortes des Landesbetriebs Hessen-Forst Vom 17. April 2001
- Ausfertigungsdatum:
- 17.04.2001
- Fundstelle:
- GVBl. I 2001, 241
Aufgrund des § 4a Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes in der Fassung vom 4. Juli 1978 (GVBl. I S. 424, 584), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2000 (GVBl. I S. 588), wird verordnet:
§ 1 Standort des Landesbetriebs "Hessen-Forst" ist die Stadt Kassel.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.