Gesetz zur Auflösung der Kursmaklerkammer Frankfurt am Main Vom 17. Dezember 2007 *)
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.2007
- Fundstelle:
- GVBl. I 2007, 911
§ 1 Die Kursmaklerkammer Frankfurt am Main wird aufgelöst.
§ 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des Tages, der auf den Tag des Inkrafttretens folgt, außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.