KultMinVertrAnO HE 1997 · Hessen

Anordnung über die Vertretung des Landes Hessen im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums Vom 1. August 1997 *

Ausfertigungsdatum:
01.08.1997
Fundstelle:
StAnz. 1997, 2519
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel KultMinVertrAnO

Aufgrund des Art. 103 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen und Nr. 1 und 4 der Anordnung des Ministerpräsidenten über die Vertretung des Landes Hessen vom 17. September 1996 (StAnz. S. 3230) wird bestimmt:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.