Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger *) Vom 12. September 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 12.09.1995
- Fundstelle:
- GVBl. I 1995, 462
Artikel 1 Änderungsvorschrift
Artikel 2 Änderungsvorschrift
Artikel 3 Änderungsvorschrift
Artikel 4 (aufgehoben)
Artikel 5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung mit der Maßgabe in Kraft, daß Art. 1 und Art. 2 erstmals für Direktwahlen, Bürgerentscheide und Ausländerbeiratswahlen gelten, die frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stattfinden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.