KomWREG HE · Hessen

Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger *) Vom 12. September 1995

Ausfertigungsdatum:
12.09.1995
Fundstelle:
GVBl. I 1995, 462
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Änderungsvorschrift

Artikel

Artikel 2 Änderungsvorschrift

Artikel

Artikel 3 Änderungsvorschrift

Artikel

Artikel 4 (aufgehoben)

Artikel

Artikel 5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung mit der Maßgabe in Kraft, daß Art. 1 und Art. 2 erstmals für Direktwahlen, Bürgerentscheide und Ausländerbeiratswahlen gelten, die frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stattfinden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.