Verordnung über den Tag der Kommunalwahlen 2021 Vom 27. Mai 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 27.05.2020
- Fundstelle:
- GVBl. 2020, 366
Aufgrund des § 2 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), auch in Verbindung mit § 82 Abs. 1 Satz 2 und § 86 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Wahl der Gemeindevertretungen, Kreistage, Orts- und Ausländerbeiräte findet am 14. März 2021 statt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.