Verordnung über das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung Vom 5. September 2006
- Ausfertigungsdatum:
- 05.09.2006
- Fundstelle:
- GVBl. I 2006, 478
Aufgrund des § 6e Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 312, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706), wird verordnet:
§ 1Von der Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE nach Maßgabe der nach § 6e Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu erteilen, wird Gebrauch gemacht.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.