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title: "KapMZustV HE — Verordnung über die Zuständigkeit in Kapitalmarktstreitsachen nach § 32b Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung Vom 13. Januar 2006"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/he/kapmzustvhe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KapMZustVHErahmen"
updated: "2026-05-13T18:31:29+00:00"
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# KapMZustV HE — Verordnung über die Zuständigkeit in Kapitalmarktstreitsachen nach § 32b Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung Vom 13. Januar 2006

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 13.01.2006
*Fundstelle:* GVBl. I 2006, 25


### Eingangsformel KapMZustV

Aufgrund des § 32b Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der Fassung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3205) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 28c der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Rechtspflege vom 17. Oktober 1996 (GVBl. I S. 466), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 2005 (GVBl. I S. 824), wird verordnet:

### § 1

§ 1Die Streitsachen nach § 32b Abs. 1 der Zivilprozessordnung, mit denen 1. der Ersatz eines aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens oder2. ein Erfüllungsanspruch aus Vertrag, der auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz beruht, geltend gemacht wird, werden für die Bezirke der Landgerichte in Hessen dem Landgericht Frankfurt am Main zugewiesen.

### § 2

§ 2Die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung anhängigen Streitsachen im Sinne von § 1 gehen in der Lage, in der sie sich befinden, auf das Landgericht Frankfurt am Main über.

### § 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

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— Verordnung über die Zuständigkeit in Kapitalmarktstreitsachen nach § 32b Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung Vom 13. Januar 2006
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KapMZustVHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
