§ 1 Die Industrie- und Handelskammern Dillenburg und Wetzlar werden zu einer neuen Industrie- und Handelskammer zusammengeschlossen.
§ 2
§ 2 Die neue Industrie- und Handelskammer führt den Namen “Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill” und ist Rechtsnachfolgerin der Industrie- und Handelskammern Dillenburg und Wetzlar. Den Sitz bestimmt die Satzung.
§ 3
§ 3 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
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