HSchulZulStVtrG HE · Hessen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die HochschulzulassungVom 30. Oktober 2019*

Ausfertigungsdatum:
30.10.2019
Fundstelle:
GVBl. 2019, 290
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem zwischen dem 21. März 2019 und dem 4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Art. 19 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekannt zu geben1).

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.