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title: "HSchulGeisenhPromRV HE — Verordnung über die Ausübung des Promotionsrechts durch die Hochschule Geisenheim Vom 31. Juli 2013"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/he/hschulgeisenhpromrvhe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGeisenhPromRVHErahmen"
updated: "2026-05-13T18:06:56+00:00"
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# HSchulGeisenhPromRV HE — Verordnung über die Ausübung des Promotionsrechts durch die Hochschule Geisenheim Vom 31. Juli 2013

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 31.07.2013
*Fundstelle:* GVBl. 2013, 533


### § 2 — Promotionsordnung

§ 2 PromotionsordnungDie Hochschule Geisenheim erlässt eine Promotionsordnung. Darin werden insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen, die Modalitäten des Prüfungsverfahrens und der Dissertation, die Anforderungen für den Promotionsabschluss sowie das Verfahren zur Feststellung der Betreuungsberechtigung nach den Voraussetzungen von § 1 Satz 2 geregelt.

### § 5 — Promotionsurkunde

§ 5 PromotionsurkundeIn der Promotionsurkunde ist die kooperierende Hochschule zu nennen. Kooperationsverträge nach § 3 Satz 2 sollen eine gemeinsame Ausstellung der Promotionsurkunde mit der kooperierenden Hochschule vorsehen.

### § 6 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 6 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

### § 1 — Graduiertenschule

§ 1 GraduiertenschuleZur Durchführung von Promotionen richtet die Hochschule Geisenheim eine Graduiertenschule ein. Neben den Doktorandinnen und Doktoranden gehören ihr diejenigen Mitglieder der Hochschule an, die die Voraussetzungen nach § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes erfüllen und durch eigene Forschungsleistungen besonders ausgewiesen sind. Die Betreuung von Promotionsvorhaben erfolgt im Rahmen eines Ausbildungs- und Qualitätssicherungskonzepts.

### § 6 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 6 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

### Eingangsformel HSchulGeisenhPromRV

Aufgrund des § 4 Abs. 4 Satz 4 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), verordnet die Ministerin für Wissenschaft und Kunst:

### § 1 — Graduiertenschule

§ 1 GraduiertenschuleZur Durchführung von Promotionen richtet die Hochschule Geisenheim eine Graduiertenschule ein. Neben den Doktorandinnen und Doktoranden gehören ihr diejenigen Mitglieder der Hochschule an, die die Voraussetzungen nach § 62 des Hessischen Hochschulgesetzes erfüllen und durch eigene Forschungsleistungen besonders ausgewiesen sind. Die Betreuung von Promotionsvorhaben erfolgt im Rahmen eines Ausbildungs- und Qualitätssicherungskonzepts.

### § 2 — Promotionsordnung

§ 2 PromotionsordnungDie Hochschule Geisenheim erlässt eine Promotionsordnung. Darin werden insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen, die Modalitäten des Prüfungsverfahrens und der Dissertation, die Anforderungen für den Promotionsabschluss sowie das Verfahren zur Feststellung der Betreuungsberechtigung nach den Voraussetzungen von § 2 Satz 2 geregelt.

### § 3 — Kooperatives Verfahren

§ 3 Kooperatives VerfahrenDie Promotionsverfahren an der Hochschule Geisenheim erfolgen in Kooperation mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen. Die Hochschule Geisenheim kann sich hierzu an hochschulübergreifenden Promotionsprogrammen beteiligen und Kooperationsverträge abschließen, die die Beteiligung der kooperierenden Hochschulen sicherstellen.

### § 4 — Promotionsdauer

§ 4 PromotionsdauerDie Promotion soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.

### § 5 — Promotionsurkunde

§ 5 PromotionsurkundeDie Promotionsurkunde ist von der Hochschule Geisenheim und der kooperierenden Hochschule gemeinsam auszustellen.

### § 6 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 6 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.

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— Verordnung über die Ausübung des Promotionsrechts durch die Hochschule Geisenheim Vom 31. Juli 2013
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGeisenhPromRVHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
