HNVersAVwRWO HE · Hessen

Wahlordnung für die Wahl von Vertretern der Beschäftigten in die Verwaltungsräte der Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten Vom 15. April 1991

Ausfertigungsdatum:
15.04.1991
Fundstelle:
GVBl. I 1991, 150
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HNVersAVwRWO

Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Neuordnung des öffentlichen Bank- und Sparkassenwesens und über die Neuordnung der Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten in der Fassung vom 8. Februar 1990 (GVBl. I S. 38), geändert durch Gesetz vom 13. September 1990 (GVBl. I S. 539), wird verordnet:

§ 1

§ 1 Die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in die Verwaltungsräte der Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten erfolgt nach der Wahlordnung für die Wahl von Vertretern der Beschäftigen in den Verwaltungsrat oder die entsprechende Einrichtung von Betrieben, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (WO § 82 HPVG) in der Fassung vom 8. April 1988 (GVBl. I S. 152).

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.