Wahlordnung für die Wahl von Vertretern der Beschäftigten in die Verwaltungsräte der Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten Vom 15. April 1991
- Ausfertigungsdatum:
- 15.04.1991
- Fundstelle:
- GVBl. I 1991, 150
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Neuordnung des öffentlichen Bank- und Sparkassenwesens und über die Neuordnung der Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten in der Fassung vom 8. Februar 1990 (GVBl. I S. 38), geändert durch Gesetz vom 13. September 1990 (GVBl. I S. 539), wird verordnet:
§ 1 Die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in die Verwaltungsräte der Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten erfolgt nach der Wahlordnung für die Wahl von Vertretern der Beschäftigen in den Verwaltungsrat oder die entsprechende Einrichtung von Betrieben, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (WO § 82 HPVG) in der Fassung vom 8. April 1988 (GVBl. I S. 152).
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.