Gesetz über die Auflösung der Land- und Forstwirtschaftskammern Hessen-Nassau und Kurhessen und die Mitwirkung des Berufsstandes bei der Förderung der Landwirtschaft (Berufsstandmitwirkungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1974
- Fundstelle:
- GVBl. I 1974, 228
Auflösung und Aufgabenübergang
§ 1 Auflösung und Aufgabenübergang(1) Die Land- und Fortswirtschaftskammern Hessen-Nassau in Frankfurt am Main und Kurhessen in Kassel werden aufgelöst. (2) Die Aufgaben der aufgelösten Land- und Forstwirtschaftskammern fallen an das Land zurück. Bei der Durchführung kann sich das Land nach Anhörung des Landesagrarausschusses Dritter bedienen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.