Zweite Verordnung zur Durchführung der Hinterlegungsordnung Vom 24. November 1939
- Ausfertigungsdatum:
- 24.11.1939
- Fundstelle:
- RGBI. I 1939, 2300
Auf Grund des § 39 der Hinterlegungsordnung vom 10. März 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 285) wird folgendes verordnet: Die in § 33 der Hinterlegungsordnung auf den 31. Dezember 1939 festgesetzte Frist wird bis auf weiteres verlängert.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.