Verordnung zur Durchführung der Hinterlegungsordnung Vom 12. März 1937
- Ausfertigungsdatum:
- 12.03.1937
- Fundstelle:
- RGBl. I 1937, 296
Auf Grund des § 8 Nr. 2 und des § 39 der Hinterlegungsordnung vom 10. März 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 285) wird folgendes verordnet:
§ 2 Die Verwaltung von Wertpapieren gemäß § 10 der Hinterlegungsordnung beginnt erst, wenn die Hinterlegung drei Monate gedauert hat. Die Hinterlegungsstelle kann auf Antrag eines Beteiligten etwas anders bestimmen.
§ 3 Diese Verordnung tritt am 1. April 1937 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.