HeucheluaZSchlG HE · Hessen

Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinde Heuchelheim, Landkreis Gießen, Regierungsbezirk Darmstadt, und der Gemeinde Kinzenbach, Landkreis Wetzlar, Regierungsbezirk Wiesbaden Vom 18. März 1967

Ausfertigungsdatum:
18.03.1967
Fundstelle:
GVBl. I 1967, 81
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Die Gemeinde Kinzenbach wird mit Wirkung vom 1. April 1967 aus dem Landkreis Wetzlar, Regierungsbezirk Wiesbaden, ausgegliedert und in den Landkreis Gießen, Regierungsbezirk Darmstadt, eingegliedert.

§ 2

§ 2 Die Gemeinden Heuchelheim und Kinzenbach werden mit Wirkung vom 1. April 1967 zu einer Gemeinde mit dem Namen "Heuchelheim" zusammengeschlossen.

§ 3

§ 3 Die Auseinandersetzung wird, soweit erforderlich; durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt geregelt.

§ 5

§ 5 Dieses Gesetz tritt am 1. April 1967 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.