Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke im Zuge der BAB A 7 Vom 22. Februar 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 22.02.2022
- Fundstelle:
- GVBl. 2022, 123
Zustimmung zum Staatsvertrag
§ 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem am 14. September 2021 und am 5. Oktober 2021 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke im Zuge der BAB A 7 (von Str.-km 585,585 bis Str.-km 588,659) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Inkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Art. 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekanntzugeben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.