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title: "GrEStFestG HE — Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. November 2012"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/he/grestfestghe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GrEStFestGHErahmen"
updated: "2026-05-13T18:00:44+00:00"
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# GrEStFestG HE — Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. November 2012

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 26.11.2012
*Fundstelle:* GVBl. 2012, 457


### § 1 — Steuersatz

§ 1 SteuersatzDer Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hessen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6 Prozent.

### § 2 — Zeitliche Anwendung

§ 2 Zeitliche Anwendung§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. August 2014 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Juli 2014 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung anzuwenden.

### § 1 — Steuersatz

§ 1 SteuersatzDer Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hessen belegene Grundstücke beziehen, beträgt fünf Prozent.

### § 2 — Zeitliche Anwendung

§ 2 Zeitliche AnwendungDer Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

### § 3 — Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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— Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. November 2012
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GrEStFestGHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
