Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. November 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 26.11.2012
- Fundstelle:
- GVBl. 2012, 457
Steuersatz
§ 1 SteuersatzDer Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hessen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6 Prozent.
Zeitliche Anwendung
§ 2 Zeitliche Anwendung§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. August 2014 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Juli 2014 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung anzuwenden.
Steuersatz
§ 1 SteuersatzDer Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hessen belegene Grundstücke beziehen, beträgt fünf Prozent.
Zeitliche Anwendung
§ 2 Zeitliche AnwendungDer Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.