Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze Vom 26. September 2014
- Ausfertigungsdatum:
- 24.09.2014
- Fundstelle:
- GVBl. 2014, 206
§ 1(1) Dem am 23. Mai 2014 und am 5. Juni 2014 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
§ 2Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird das Gebiet, welches nach 1. Art. 1 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Anlage 1 des Staatsvertrages übergeht, in den Gutsbezirk Reinhardswald,2. Art. 1 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Anlage 1 des Staatsvertrages übergeht, in die Gemeinde Nieste eingegliedert.
§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Art. 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben*).
§ 4Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.