GrÄndND2010StVtrG HE · Hessen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze Vom 9. März 2011

Ausfertigungsdatum:
09.03.2011
Fundstelle:
GVBl. I 2011, 146
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1(1) Dem am 27. Oktober 2010 und am 10. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 2

§ 2Das Gebiet, das nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 des Staatsvertrages auf das Land Hessen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt dessen Inkrafttretens in die Gemeinde Nieste eingegliedert.

§ 3

§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Art. 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.*)

§ 4

§ 4Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.