Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Vom 5. Februar 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 05.02.2021
- Fundstelle:
- GVBl. 2021, 86
§ 1Dem vom 23. Oktober 2020 bis 29. Oktober 2020 unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
§ 2Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 tritt nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 2 oder 3 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekannt zu geben.
§ 3Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.