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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Vom 31. Mai 2012

Ausfertigungsdatum:
31.05.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 158
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem am 15. Dezember 2011 und am 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt.

§ 2

§ 2(1) Der Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht. (2) Der Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder tritt nach seinem § 20 Abs. 1 zum 1. Juli 2012 in Kraft*).

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.