Verordnung über den Zusammenschluss der Industrie- und Handelskammern Gießen und Friedberg (Hessen) Vom 9. März 1999
- Ausfertigungsdatum:
- 09.03.1999
- Fundstelle:
- GVBl. I 1999, 192
Artikel 1 Errichtung der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg(1) Die Industrie- und Handelskammern Friedberg (Hessen) und Gießen werden zu einer neuen Industrie- und Handelskammer zusammengeschlossen. Die neue Industrie- und Handelskammer führt den Namen Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg. (2) Die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg ist Rechtsnachfolgerin der Industrie- und Handelskammern Friedberg (Hessen) und Gießen.
Artikel 21) Änderung der Verordnung über die Bezirke der Industrie- und Handelskammern(Änderungsvorschrift)
Artikel 3Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft.
Aufgrund des § 1 Satz 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 6. November 1957 (GVBl. S. 147), geändert durch Gesetz vom 27. Februar 1998 (GVBl. I S. 34), wird nach Anhörung der Kammerzugehörigen verordnet:
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.