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title: "GgstdInansprGAV HE 1956 — Hessische Ausführungsverordnung zum Gesetz über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder Vom 10. Juli 1956"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
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updated: "2026-05-13T17:58:42+00:00"
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# GgstdInansprGAV HE 1956 — Hessische Ausführungsverordnung zum Gesetz über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder Vom 10. Juli 1956

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 10.07.1956
*Fundstelle:* GVBl. 1956, 129


### Eingangsformel GgstdInansprGAV

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder vom 3. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 639) wird verordnet:

### § 1

§ 1 Für die Aufhebung der Inanspruchnahme und die Festsetzung der Entschädigung ist das Amt für Verteidigungslasten zuständig, in dessen Bereich sich der Gegenstand befindet.

### § 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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— Hessische Ausführungsverordnung zum Gesetz über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder Vom 10. Juli 1956
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GgstdInansprGAVHE1956rahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
