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title: "GewRealGerG HE — Gesetz über den Fortbestand und die Ablösung der gewerblichen Real-Gerechtigkeiten Vom 12. Januar 1864"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/he/gewrealgerghe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GewRealGerGHErahmen"
updated: "2026-05-13T17:58:39+00:00"
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# GewRealGerG HE — Gesetz über den Fortbestand und die Ablösung der gewerblichen Real-Gerechtigkeiten Vom 12. Januar 1864

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 12.01.1864
*Fundstelle:* GesStatSammlFrStFrankf 1864, S. 97


### Artikel

Artikel 1 Die bestehenden Fahrtgerechtigkeiten über den Main bleiben in Kraft.

### Artikel

Artikel 2 Die bestehenden Apotheker-Realgerechtigkeiten bleiben in Kraft. Neue Apotheker-Realgerechtigkeiten sollen nicht ertheilt werden. Dagegen können nach Bedürfniß Apotheker-Personalconcessionen gegen eine entsprechende jährliche Concessionsgebühr ertheilt werden.

### Artikel

Artikel 3 Die bestehenden Gast- und Fußherberg-Realgerechtigkeiten bleiben in Kraft.

### Eingangsformel GewRealGerG

Wir Bürgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt verordnen hiermit, auf verfassungsmäßigen Beschluß der gesetzgebenden Versammlung vom 28. October 1863, wie folgt:

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— Gesetz über den Fortbestand und die Ablösung der gewerblichen Real-Gerechtigkeiten Vom 12. Januar 1864
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GewRealGerGHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
