GewO§ 38Abs1u2V HE · Hessen

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung Vom 22. März 1999

Ausfertigungsdatum:
22.03.1999
Fundstelle:
GVBl. I 1999, 208
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GewO§

Aufgrund des § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung wird verordnet:

§ 1

(aufgehoben)

§ 1 (aufgehoben)

§ 2

§ 2 Die Ermächtigung der Landesregierung nach § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Ausführung der Gewerbeordnung und der nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen wird auf die fachlich zuständige Ministerin oder den fachlich zuständigen Minister übertragen.

§ 3

§ 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.