Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die vorläufigen Organe der Hochschule für Gestaltung in Offenbach am Main Vom 30. Dezember 1974
- Ausfertigungsdatum:
- 30.12.1974
- Fundstelle:
- GVBl. I 1975, 5
Artikel 1 Aufhebungsvorschrift
Artikel 2 Die Amtszeit der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gewählten Mitglieder der vorläufigen Organe der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main bleibt unberührt.
Artikel 3 Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1975 in Kraft.
Auf Grund des § 32 Abs. 3 des Kunsthochschulgesetzes vom 15. Juli 1970 (GVBl. I S. 431), geändert durch Gesetz vom 13. Juli 1971 (GVBl. I S. 190), wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.